Der Dekanatsrat trägt gemeinsam mit dem Dekan als dem vom Erzbischof bestellten Leiter des Dekanates und den anderen Gremien des Dekanates als Pastoralrat, als Vertretung der Katholiken und als Organ der Vermögensverwaltung auf der Grundlage des Statuts für die Dekanate in der Erzdiözese Freiburg Verantwortung für den kirchlichen Auftrag im Dekanat. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen im Dekanat gerichtet, siehe entsprechende Satzung dazu: .
- Mitglieder des Dekanatsrates kraft Amtes sind der Dekan, sein/seine Stellvertreter und die Schuldekanin oder der Schuldekan.
- Dem Dekanatsrat gehören die gewählten Vertretungen aus den Pfarrgemeinderäten der Seelsorgeeinheiten unseres Dekanates an. Seelsorgeeinheiten mit einer Katholikenzahl bis zu 10.000 wählen zwei Vertretungen, Seelsorgeeinheiten mit mehr als 10.000 Katholikinnen und Katholiken können weitere zusätzliche Personen wählen und zwar pro 5.000 Katholikenzahl eine Vertretung.
- Dem Dekanatsrat gehören ebenfalls die gewählten Vertretungen der anerkannten kirchlichen Erwachsendenverbände, Jugendverbände und Geistliche Gemeinschaften im Dekanat an.
- Je eine Vertretung entsendet der örtliche Caritasverband und das kath. Bildungswerk.
- Bis zu drei weitere Einzelpersönlichkeiten können von der Vollversammlung des Dekanatsrates hinzugewählt werden, diese dürfen jedoch nicht mit amtlichem Auftrag im Dekanat oder in einer Seelsorgeeinheit tätig sein.
