Konfessionsverbindende Ehen u.a.

Konfessionsverbindende und Religionsverschiedene Ehe


In beiden Kirchen ist es selbstverständlich, dass Paare unterschiedlicher Konfession heiraten können. Innerhalb Badens gibt es für die ökumenische Trauung sogar eine eigene Form des Hochzeitsgottesdienstes. Als Linkempfehlung sei auf eine Sonderseite der Homepage der Evangelischen Landeskirche in Baden verwiesen. Von der konfessionsverbindenden Ehe ist die religionsverschiedene Ehe zu unterscheiden, wenn also ein Partner einer nichtchristlichen Religion angehört. Auch dann ist eine kirchliche Trauung möglich, allerdings muss hierzu im Vorfeld eine eigene kirchliche Trauungserlaubnis eingeholt werden. Weiterführende "Informationen zur konfessionsverbindenden und religionsverschiedenen Ehe" enthält eine grundlegende Broschüre, die das Bistums Hildesheim herausgegeben, die Ihnen im nebenstehenden Medienbereich zur Verfügung steht.

Katholisch-islamische Ehe


Als eine Form der religionsverschiedenen Ehe erfährt die katholisch-islamische Ehe in unserem Kulturkreis eine zunehmende Bedeutung. Dazu hat das Erzbistum Köln eine grundlegende Broschüre als Erstinformation herausgegeben, die im nebenstehenden Medienbereich zur Verfügung steht.

Hoch-Zeit, Tiefzeiten, Scheidung, Wiederheirat


Auch wenn jede Ehe mit dem guten Vorsatz geschlossen wird, ein Leben lang „in guten wie in schlechten Zeiten" die Treue zu halten: Realität ist, dass viele Ehen aus ganz unterschiedlichen Gründen zerbrechen. Oft stellt sich die Frage nach einer Wiederheirat auch mit einer kirchlichen Feier. Wichtig ist, jeweils die individuelle Situation zu klären. Betroffene Paare sollten sich deshalb frühzeitig mit einem Seelsorger in Verbindung setzen. Beide Kirchen betonen die Unauflöslichkeit der einmal geschlossenen Ehe. In der katholischen Kirche ist eine kirchliche Trauung grundsätzlich nur dann wieder möglich, wenn die erste Ehe kirchenrechtlich gelöst wurde. In der evangelischen Kirche ist dagegen eine erneute kirchliche Trauung nach einer Scheidung grundsätzlich möglich; im vorbereitenden Traugespräch wird allerdings besprochen, wie mit Verpflichtungen aus der ersten, geschiedenen Ehe umgegangen wird und wie die neue Beziehung als christliche Ehe zu gestalten ist.

Gleichgeschlechtliche Paare


Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt die kirchliche Eheschließung verwehrt, weil die Ehe nach biblischer Überzeugung ein Bund zwischen Mann und Frau ist. Die evangelische Kirche kennt mitunter Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. Innerhalb der katholischen Kirche gibt es dagegen für gleichgeschlechtliche Paare keine Feierform, die in Anlehnung an eine Hochzeitsfeier gestaltet würde. Und dennoch: Auch wenn die katholische Kirche im Blick auf das biblische Bild von Ehe und Familie deutliche Grenzen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zieht, nimmt die Seelsorge dennoch gleichgeschlechtliche Paare wahr und ernst. Innerhalb des Erzbistums gibt es für sie Ansprechpartner (hier Link auf die entsprechende Seite des Seelsorgeamtes) jenseits einer vielleicht schwierigen Vor-Ort-Situation.

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