Wer nach Abschluss des Theologiestudiums und der pädagogischen Zusatzausbildung (Referendariat) oder nach einem anderen gleichwertigen Abschluss einen Lehrauftrag als katholische Religionslehrerin / katholischer Religionslehrer in der Erzdiözese Freiburg übernimmt, muss hierzu in besonderer Weise durch den Erzbischof beauftragt werden.
Für den Vorbereitungsdienst wird eine "vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis" erteilt. Diese ist mit dem entsprechenden Formular zu beantragen. Die dort aufgeführten Anlagen sind beizufügen.
Vorbereitungsdienst
Die diözesane Zuständigkeit während des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach dem Ort des Seminars, an dem die Ausbildung stattfindet. Der Antrag ist also an die zuständige Stelle des Bistums zu richten, in dessen Bereich das Studienseminar liegt.
Einstellung
Die Beantragung der Missio canonica erfolgt bei bzw. nach der festen Einstellung in den Dienst als Religionslehrerin/Religionslehrerbis nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes.
Das bedeutet:
Wenn - wie im Regelfall - bereits die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt wurde, muss der Antrag bei einer Festeinstellung in den Schuldienst dennoch erneut gestellt werden. Es sind neben den allgemeinen Angaben die geänderten Angaben zur Schule etc. einzutragen.
Diesem neuen Antrag müssen nur das Zeugnis des Zweiten Examens (Kopie) und Urkunden über eventuell seit der letzten Antragstellung veränderte Voraussetzungen (Eheschließung, Taufe eines Kindes etc.) beigefügt werden. Die persönliche Einladung erfolgt bis Mitte März eines Jahres.
- MISSIO - ORDNUNG der Erzdiözese Freiburg finden Sie per Klick hier:
- Flyer "Missio canonica"
- Antragsformular
- Mehr Infos zum Profil des kath. Religionsunterricht finden Sie hier
